EACVA transparent

Voraussetzungen für die Teilnahme am CVA-Examen sind:

Die Anträge auf die Zulassung zum CVA-Examen sowie die Mitgliedschaft als CVA-Anwärter(in) erhalten Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zum CVA-Training und Examen per E-Mail. Diese werden von der Zulassungskommission der EACVA und der NACVA geprüft.

*Voraussetzungen für die Zulassung zum CVA-Examen:

  1. Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
  2. Einreichung begleitender Unterlagen:
    • Lebenslauf mit Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs, Studium und Ausbildung sowie ggf. weiterer Qualifikationen bzw. Zertifizierungen
    • Kopien der Urkunden und Zeugnisse: Hochschulabschluss, Bestellung zum Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, ggf. weitere Zertifikate
  3. Kurzbeschreibung der bewertungsspezifischen Berufstätigkeit zum Nachweis fundierter praktischer Bewertungsexpertise. Der Begriff bewertungsspezifische Berufstätigkeit umfasst z.B.:
    • Auftragsplanung / Projektmanagement
    • Branchen- / Unternehmens- / Umweltanalysen
    • Vergangenheits- / Werttreiberanalysen
    • Erstellung bzw. Plausibilisierung von Planungsrechnungen
    • Financial Modelling
    • Bewertung (i.e.S.)
    • Erstellung von Gutachten / Wertindikationen / Fairness Opinions oder internen Bewertungsreports
    • Due Diligence Untersuchungen
    • Finanzanalysen / Asset Management
    • Transaktionsberatung und Beratungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, sofern Bezug zur Unternehmensbewertung
    • Impairment-Analysen
    • Bewertung von Intangible Assets
    • Kaufpreisallokation / PPA
    • Erfolgsabhängige Vergütungssysteme
    • Wertbeitragskennzahlen
    • Wertorientiertes Controlling und Reporting
  4. Angabe von drei beruflichen und drei persönlichen Referenzen. Berufliche Referenzen sollten Ihre fachliche Eignung bzw. die Berufserfahrung bestätigen können. Persönliche Referenzen sollten Ihre persönliche Eignung bestätigen können. Die als Referenzen benannten Personen werden nicht grundsätzlich und nur nach Rücksprache mit dem Teilnehmer kontaktiert.

In begründeten Fällen kann die Zulassungskommission Ausnahmen zulassen.


Voraussetzungen zum Erlangen des CVA:

  1. Erfolgreicher Abschluss des CVA-Examens
  2. Zweijährige* praktische Berufstätigkeit**

* Grundsätzlich können Sie am CVA-Examen auch teilnehmen, bevor die Voraussetzung der zweijährigen praktischen Berufstätigkeit erfüllt ist. Wenn Sie beide Teile des CVA-Examens früher bestehen, bleiben Sie als CVA-Anwärter Mitglied der EACVA/NACVA und dürfen den Titel CVA solange mit dem Zusatz „Candidate“ führen, bis die zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweislich erfüllt sind.

** Als Tätigkeit in diesem Sinne wird auch die Tätigkeit als angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule verstanden, wenn die Lehr- und Forschungstätigkeit auf die bewertungsspezifischen Tätigkeiten ausgerichtet ist und diesbezüglich eine fundierte Bewertungsexpertise nachgewiesen werden kann.

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