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BewertungsPraktiker 3/2024

Publiziert in BewertungsPraktiker Donnerstag 26.09.2024
BewertungsPraktiker 3/2024

Fachinformationen zu Bewertungsfragen

Am 27.09.2024 ist der BewertungsPraktiker 3/2024 erschienen, welcher der Corporate Finance (Heft 9-10) beiliegt, u.a. mit folgenden Themen:

Editorial: Erfahrungen aus 19 Jahren CVA-Fallstudien-Bewertungsgutachten

Seit 2005 haben nun weit über 1.000 CVA-Anwärter:innen an ihrer Fallstudie im Rahmen des CVA-Examens gearbeitet. Bei der Analyse der Fehlerquellen ist eine Tendenz unübersehbar: Die Fehler mit der wesentlichsten Wertauswirkung treten beim Übergang der Planungsrechnung vom letzten Planjahr (T) zum Terminal Value Jahr (T+1) auf, obwohl wir dies im CVA-Training intensiv besprechen.

Außerhalb von Deutschland wird in der Praxis üblicherweise die DCF-WACC-Methode angewendet, meist verbunden mit der Annahme einer konstanten Marktwert-Kapitalstruktur. Eine Ausnahme bilden Österreich und die Niederlande, wo auch die APV-Methode in der Berichterstattung zu finden ist. Hier liegt die wesentliche Fehlerquelle in der fehlerhaften Ermittlung des FCF im Jahr T+1, da Investitionen vs. Abschreibungen und die Veränderung des Netto-Umlaufvermögens nicht mit der Wachstumsannahme abgestimmt werden. Eine Ursache liegt in der folgenden Lehrbuchformel: Wert(T) = ZÜ(T) × (1+g) / (k-g). Diese Formel startet mit dem FCF im letzten Planjahr T. Ihre Anwendung kann daher nur zu korrekten Ergebnissen führen, wenn der FCF im Jahr T bereits unter Annahmen eines Wachstums, wie ab dem Jahr T+1, hergeleitet wurde.

In Deutschland wird bei rechtsgeprägten Unternehmensbewertungen insb. das Ertragswertverfahren/Flow to Equity verwendet. In Österreich und der Schweiz ist bei diesen Bewertungsanlässen die Anwendung einer Brutto-Methode verbreitet, jedoch sehen auch hier die Standardsund Fachmitteilungen (wie in Deutschland) eine, von der Detailplanung gelöste, eigenständige Ermittlung des Terminal Values vor. Der Wert der ewigen Rente basiert auf einem eigenständigen Planjahr T+1 unter Anwendung folgender Formel: Wert(T) = ZÜ(T+1) / (k-g). Alternativ wird auch ein Übergangsjahr T+1 modelliert und der Start der ewigen Rente somit um ein Jahr nach hinten verschoben. Da bei der Ertragswertmethode auch die Veränderung des verzinslichen Fremdkapitals und der liquiden Mittel den Finanziellen Überschuss an die Eigentümer beeinflusst, ist sie in diesem Punkt noch fehleranfälliger als die Brutto-DCF-Methoden. Der Fehler mit der massivsten wertvernichtenden Auswirkung ist die Bewertung einer Dividende T+1 verbunden mit der Annahme einer unternehmensspezifischen Inflationswachstumsrate. Der bewertungsrelevante Zahlungsüberschuss muss in diesem Fall ein Flow to Equity sein, der eine mit der Wachstumsrate abgestimmte Thesaurierung berücksichtigt (auch als Finanzieller Überschuss nach realer Substanzerhaltung bezeichnet).

Mit dem Lesen des BewertungsPraktikers sind Sie gut gerüstet, dass Ihnen solch ein Fehler nicht passiert. Allen zukünftigen CVA-Anwärtern empfehlen wir, diese Seite vor der Bearbeitung der Fallstudie nochmals gewissenhaft zu lesen.

Wir wünschen viel Spaß und freuen uns auf Ihre Anregungen und Anmerkungen an redaktion@bewertungspraktikder.de.

Andreas Creutzmann (Vorstandsvorsitzender EACVA) und Wolfgang Kniest (Geschäftsführer EACVA)

Sezgin Yüksel, CVA / Maximilian Schwoche, CVA: Kennzahlenbasierte Working-Capital-Planung – Eine Würdigung unterschiedlicher Methoden

Die Planung des Working Capitals kann die Ableitung der bewertungsrelevanten Cashflows maßgeblich beeinflussen. In diesem Beitrag wird untersucht, wie unterschiedliche Methoden zur Ermittlung historischer Working-Capital-Kennzahlen zur Planung der Trade-Working-Capital-Positionen in der Praxis eingesetzt werden können. Anhand einer Analyse von jeweils 800 Unternehmen aus acht Branchen werden die verschiedenen Berechnungsansätze verglichen und deren Auswirkungen auf die Planungsgenauigkeit evaluiert.

Prof. Dr. Werner Gleißner / Prof. Dr. Leonhard Knoll / Tim Spahlinger: Die in Praxis genutzten Verfahren der Unternehmensbewertung: Zwei Befragungen und die Bedeutung der simulationsbasierten Bewertung

Der Beitrag fasst zwei Befragungen zur Nutzung von Bewertungsverfahren in der Praxis zusammen und geht dabei insb. auf die simulationsbasierten Bewertungsverfahren ein. Die Gründe für die zunehmende Nutzung solcher Verfahren, insb. bei anspruchsvollen Bewertungsaufgaben, werden erläutert, wobei neben gesetzlichen Änderungen, die Informationen über Ertrags- und Insolvenzrisiken leichter verfügbar machen, auch auf die spezifischen Gründe befragter Bewertungsprofessionals eingegangen wird.

WP Dr. Frederik Ruthardt, CVA: Grundsätzliche und praxisrelevante Hinweise zur Eignung des Börsenkurses zur Schätzung der angemessenen Abfindung (Teil 1: angemessene Abfindung) – BGH, Beschluss vom 31.01.2024 – II ZB 5/22

In seinem Beschluss vom 31.01.2024 (II ZB 5/22) hat der BGH erneut Stellung zur Verwendung des Börsenkurses bei der Festlegung der angemessenen Abfindung im Rahmen von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen genommen. Der Beschluss enthält insb. praxisrelevante Überlegungen zum Stichtag des Börsenkurses und zur Prüfung der Aussagefähigkeit des Börsenkurses. Bei Vorliegen von Restzweifeln zur effektiven Informationsbewertung durch den Markt sind unter Berücksichtigung der Grundsätze des IDWS 1 ermittelte objektivierte Ertragswerte zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Bernhard Schwetzler, CVA / Osei Kwabena Brefo, M.Sc.: Betafaktoren

In dieser Ausgabe finden Sie Daten aus Refinitiv Eikon zum Stichtag 15.07.2024. Die Zusammensetzung der Branchen orientiert sich an der offiziellen Brancheneinteilung des Prime Standard (Prime All) der Deutschen Börse AG.

Es wurden quartalsweise 2-Jahres Betas mit Tages-Returns über 2 Jahre berechnet. Das 5-Jahres Beta wurde mit Monats-Returns über 5 Jahre berechnet. Als Marktindex dient der CDAX der Deutsche Börse.

Als Mitglied der EACVA können Sie dieses Heft im internen Mitgliederbereich in der Rubrik BewertungsPraktiker herunterladen.

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