Voraussetzungen zum Führen des Titels
Certified Valuation Analyst (CVA)
Certified Valuation Analyst (CVA)
Die Ausbildung zum CVA richtet sich an alle Berufsgruppen, die Bewertungen professionell durchführen. Dazu zählen u.a.: Beteiligungsmanager, Controller, Corporate Finance-Berater, Finanzanalysten, Investmentmanager, M&A-Berater, Mitarbeiter im Rechnungswesen, Rechtsanwälte, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer etc.
Das CVA-Examen besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test (Teil I) mit 400 Fragen über fundamentale und internationale Bewertungsinhalte sowie länderspezifische Bewertungsinhalte, der am Samstag nach dem CVA-Training stattfindet. Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden. Sie können die Wahl Ihres Prüfungstermins für den Multiple-Choice-Test noch während der Trainingswoche ändern, wobei der Examensprozess maximal 6 Monate nach dem Absolvieren des CVA-Trainings beginnen muss.
Teil II des CVA-Examens umfasst:
- entweder das eigenständige Bearbeiten und Bestehen einer standardisierten Bewertungsfallstudie*
- oder die Zulassung eines eingereichten Bewertungsgutachtens (ggf. geschwärzt, in dreifacher Ausführung, maximal 3 Jahre alt, welches Sie eigenständig unterschrieben haben) und das Bestehen einer mündlichen Prüfung (60 Minuten Prüfungszeit).
*Die Bewertungsfallstudie umfasst das eigenständige Lösen eines Bewertungsauftrags. Die Aufgabenstellung wird nach dem erstmaligen Absolvieren von Teil I des CVA-Examens per E-Mail verschickt. Es sind ein Auftragsschreiben und ein Bewertungsgutachten abzufassen. Darüber hinaus sind Kopien der Arbeitspapiere einzureichen. Das Bewertungsgutachten muss ein abschließendes Werturteil (Conclusion of Value) beinhalten und den GACVA Professional Standards entsprechen. Bei der Bewertung sind sowohl einkommensbasierte Bewertungsmethoden (Ertragswert und/oder Discounted Cash Flow), marktpreisorientierte Bewertungsmethoden (Multiplikatormethoden) sowie vermögenswertspezifische Bewertungsmethoden (z.B. Liquidationswert) anzuwenden.
Die Ausgabe der Fallstudienaufgabe (Teil II) erfolgt mit Beginn des Examensprozesses und ist unabhängig von dem Ergebnis des Multiple-Choice-Tests. Die Fallstudienlösung ist im Zeitraum von 180 Tagen nach Versand der Aufgabenstellung einzureichen.
Zum Bestehen des CVA-Examens sind Teil I und Teil II erfolgreich zu absolvieren. Jeder Prüfungsteil kann maximal zweimal wiederholt werden. Der maximale Prüfungszeitraum beträgt daher 18 (3 mal 6) Monate nach erstmaligem Absolvieren der Multiple-Choice-Tests.
Zulassungsvoraussetzungen zum CVA-Examen.
Mitgliedsbeitrag derzeit € 300 p.a.
Wir weisen darauf hin, dass gemäß den Vorgaben der EACVA/NACVA zum Führen des Titels CVA die Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (sog. Professional) bei der EACVA/NACVA erforderlich ist. Zweck dieser Regelung ist, nur diejenigen als Absolventen zu gewinnen, die bereit sind, sich dem Verhaltenskodex der EACVA/NACVA und damit seinen beruflichen und ethischen Grundsätzen zu unterwerfen. Es darf kein strafrechtliches oder berufsrechtliches Verfahren anliegen, das zu einer Verurteilung geführt hat und kein solches Verfahren anhängig sein.
Zum Führen des CVA-Titels ist es notwendig, dass die Mitglieder der deutschen Verbandsorganisation auch Mitglieder in der Partnerorganisation NACVA sind. Die NACVA stellt Ihnen die Mitglieds- und CVA-Urkunde aus und über die NACVA ist auch Ihre CVA-Rezertifizierung abgedeckt.
Durch Ihren Mitgliedsbeitrag beim EACVA e.V. ist die Mitgliedschaft bei der NACVA abgedeckt. Sie bekommen neben dem Mitgliederzugang zu den internen Seiten der EACVA auch einen Mitgliederzugang zu den internen Seiten der NACVA und können von den dortigen Angeboten profitieren.
Die kontinuierliche Fortbildung umfasst 60 CPE/Punkte Fortbildung im Zeitraum von drei Jahren. 1 CPE (Continuing Professional Education) entspricht 50 Minuten. Diese 60 CPE/Punkte können durch max. 24 (2 x 12) sog. Bonuspunkte auf 36 CPE reduziert werden. Die Anrechnung von Bonuspunkten erfolgt ausschließlich für unternehmensbewertungsspezifische Fortbildungen.
Der erste dreijährige CVA-Rezertifizierungszyklus beginnt mit dem ersten vollen Kalenderjahr nach erfolgreichem Bestehen des CVA-Examens. Wurden beide Teile des CVA-Examens z.B. im August 2024 bestanden, beginnt der erste Rezertifizierungszeitraum am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027.