Die global anerkannte Zertifizierung zum CVA richtet sich an alle Berufsgruppen, die Unternehmensbewertungen professionell durchführen, u.a. an Beteiligungsmanager, Controller, Corporate-Finance-Berater, Finanzanalysten, Investmentmanager, M&A-Berater, Mitarbeitende im Rechnungswesen, Rechtsanwälte, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer etc.
Sie müssen einen betriebswirtschaftlichen Hochschulabschluss (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften) und/oder einen Master of Business Administration (MBA) oder einen höheren betriebswirtschaftlichen Abschluss von einer anerkannten Hochschule oder Universität besitzen. Als Nachweis ist eine Kopie Ihres Abschlusses (Zeugnis/Urkunde) Ihrem Zulassungsantrag beizufügen.
Nachweis fundierter praktischer Bewertungsexpertise.
Der Begriff bewertungsspezifische Berufstätigkeit umfasst z.B.:
Die geschäftlichen Referenzen müssen Ihre Berufserfahrung mit einem Formular (CVA Candidate Experience Attestation Form) bestätigen. Die als Referenzen benannten Personen werden nicht grundsätzlich und nur nach Rücksprache mit Ihnen kontaktiert.
Die Anträge auf die Zulassung zum CVA-Examen sowie die Mitgliedschaft als CVA-Anwärter(in) erhalten Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zum CVA-Training und Examen per E-Mail. Diese werden von der Zulassungskommission der EACVA und der NACVA geprüft.
* Grundsätzlich können Sie am CVA-Examen auch teilnehmen, bevor die Voraussetzung der zweijährigen praktischen Berufstätigkeit erfüllt ist. Wenn Sie beide Teile des CVA-Examens früher bestehen, bleiben Sie als CVA-Anwärter Mitglied der EACVA/NACVA und dürfen den Titel CVA solange mit dem Zusatz „Candidate“ führen, bis die zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweislich erfüllt sind.
** Als Tätigkeit in diesem Sinne wird auch die Tätigkeit als angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule verstanden, wenn die Lehr- und Forschungstätigkeit auf die bewertungsspezifischen Tätigkeiten ausgerichtet ist und diesbezüglich eine fundierte Bewertungsexpertise nachgewiesen werden kann.
Haben Sie Fragen zum Zulassungsprozess oder zum CVA-Trainingsprogramm und Examen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
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Tel.: +49 (0)6108 97 444 20
E-Mail: kontakt@eacva.de
Anschrift: EACVA, Dieselstr. 2
63165 Mühlheim am Main