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Zulassungsvoraussetzungen zum CVA-Examen

Die global anerkannte Zertifizierung zum CVA richtet sich an alle Berufsgruppen, die Unternehmensbewertungen professionell durchführen, u.a. an Beteiligungsmanager, Controller, Corporate-Finance-Berater, Finanzanalysten, Investmentmanager, M&A-Berater, Mitarbeitende im Rechnungswesen, Rechtsanwälte, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer etc.

Voraussetzungen für die Zulassung zum CVA-Examen:

Berufsqualifizierender Hochschulabschluss

Sie müssen einen betriebswirtschaftlichen Hochschulabschluss (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften) und/oder einen Master of Business Administration (MBA) oder einen höheren betriebswirtschaftlichen Abschluss von einer anerkannten Hochschule oder Universität besitzen. Als Nachweis ist eine Kopie Ihres Abschlusses (Zeugnis/Urkunde) Ihrem Zulassungsantrag beizufügen.

Einreichung begleitender Unterlagen
  • Lebenslauf mit Darstellung Ihres beruflichen Werdegangs, Studium und Ausbildung sowie ggf. weiterer Qualifikationen bzw. Zertifizierungen
  • Kopien der Urkunden und Zeugnisse: Hochschulabschluss, Bestellung zum Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, ggf. weitere Zertifikate
Kurzbeschreibung der bewertungsspezifischen Berufstätigkeit

Nachweis fundierter praktischer Bewertungsexpertise.

Der Begriff bewertungsspezifische Berufstätigkeit umfasst z.B.:

  • Auftragsplanung / Projektmanagement
  • Branchen- / Unternehmens- / Umweltanalysen
  • Vergangenheits- / Werttreiberanalysen
  • Erstellung bzw. Plausibilisierung von Planungsrechnungen
  • Financial Modelling
  • Bewertung (i.e.S.)
  • Erstellung von Gutachten / Wertindikationen / Fairness Opinions oder internen Bewertungsreports
  • Due Diligence Untersuchungen
  • Finanzanalysen / Asset Management
  • Transaktionsberatung und Beratungen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, sofern Bezug zur Unternehmensbewertung
  • Impairment-Analysen
  • Bewertung von Intangible Assets
  • Kaufpreisallokation / PPA
  • Erfolgsabhängige Vergütungssysteme
  • Wertbeitragskennzahlen
  • Wertorientiertes Controlling und Reporting
Angabe von zwei geschäftlichen (business) und zwei beruflichen (professional) Referenzen

Die geschäftlichen Referenzen müssen Ihre Berufserfahrung mit einem Formular (CVA Candidate Experience Attestation Form) bestätigen. Die als Referenzen benannten Personen werden nicht grundsätzlich und nur nach Rücksprache mit Ihnen kontaktiert.

Die Anträge auf die Zulassung zum CVA-Examen sowie die Mitgliedschaft als CVA-Anwärter(in) erhalten Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zum CVA-Training und Examen per E-Mail. Diese werden von der Zulassungskommission der EACVA und der NACVA geprüft.

Voraussetzungen für die Teilnahme am CVA-Examen:

Voraussetzungen zum Erlangen des CVA:

  1. Erfolgreicher Abschluss des CVA-Examens
  2. Zweijährige* praktische Berufstätigkeit**

* Grundsätzlich können Sie am CVA-Examen auch teilnehmen, bevor die Voraussetzung der zweijährigen praktischen Berufstätigkeit erfüllt ist. Wenn Sie beide Teile des CVA-Examens früher bestehen, bleiben Sie als CVA-Anwärter Mitglied der EACVA/NACVA und dürfen den Titel CVA solange mit dem Zusatz „Candidate“ führen, bis die zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss nachweislich erfüllt sind.

** Als Tätigkeit in diesem Sinne wird auch die Tätigkeit als angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule verstanden, wenn die Lehr- und Forschungstätigkeit auf die bewertungsspezifischen Tätigkeiten ausgerichtet ist und diesbezüglich eine fundierte Bewertungsexpertise nachgewiesen werden kann.

Formular für Interessenten am CVA

Haben Sie Fragen zum Zulassungsprozess oder zum CVA-Trainingsprogramm und Examen? Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:

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